Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode − Was kommt auf Arbeitgeber zu?

Bild: Jenny Sturm/stock.adobe.com
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CDU, CSU und SPD haben am 9.4.2025 den Entwurf ihres Koalitionsvertrags vorgelegt. Die Rückmeldungen aus Wirtschaftsverbänden sind größtenteils positiv, was neben der Tatsache, dass die Einigung zügig zustande kam, u. a. auf die angekündigten sinkenden Energiepreisen sowie Steuern für Unternehmen beruht (vgl. „Verantwortung für Deutschland“ - Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD, Bewertung der BDA vom 10.4.2025). Hinzukommen Pläne zur Einführung einer degressiven Abschreibung, der Neuausrichtung der Grundsicherung, zum Bürokratieabbau, die die Wettbewerbsfähigkeit stärken und die Beschäftigung sichern sollen.

Aus Sicht von Arbeitgebern und Ökonomen ist neben der inhaltlichen Ausrichtung insbesondere eine zeitnahe Umsetzung der Vorhaben ausschlaggebend. Laut der Wirtschaftswoche sei die entscheidende Frage zudem, ob „das Papier die erhoffte Wirtschaftswende einleiten [kann] oder […] es bei halbherzigen Kompromissen [bleibt]“.

Für die Jusos, die Jugendorganisation der SPD, stellt sich dagegen eine andere Frage: „Reicht das, was in diesem Koalitionsvertrag drinsteht, inhaltlich für eine wirklich andere Politik?“, fragt Juso-Chef Philipp Türmer in der Sendung Frühstart von RTL/ntv und beantwortet dies sodann selbst: „Wir müssen leider sagen: Für uns reicht es nicht.“ Die Zustimmung der CSU liegt bereits vor; die Schwesterpartei CDU soll am 28.4. in einem sog. kleinen Parteitag nachziehen. Auch von der Zustimmung der SPD im Rahmen eines Mitgliederentscheids, welcher am 14.4. stattfinden soll ist trotz des Widerstands aus den eigenen Reihen auszugehen.

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