Dass Arbeitnehmer in finanzielle Not geraten, ist nicht ungewöhnlich. Die Zahl derer, die Hilfe benötigen, dürfte in Krisenzeiten noch einmal steigen. Hier kann der Arbeitgeber aus verschiedenen Gründen einspringen und ein Arbeitgeberdarlehen gewähren. Wir sprechen über Sinn und Zweck eines solchen Vorgehens sowie die praktische Umsetzung.
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Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 12/22:
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