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ARBEITSRECHT
Gewährung einer Inflationsausgleichsprämie
Eine arbeitsrechtliche Perspektive
Ausgangssituation
Seit dem 26.10.2022 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn bis zum 31.12.2024 Zuschüsse oder Sachbezüge bis zu einem Betrag von maximal 3.000 Euro steuer- und beitragsfrei zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise gewähren (§ 3 Nr. 11c EStG; § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV – vgl. BT-Drs. 20/3763, S. 7).
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