Gewährung einer Inflationsausgleichsprämie
Ausgangssituation
Seit dem 26.10.2022 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn bis zum 31.12.2024 Zuschüsse oder Sachbezüge bis zu einem Betrag von maximal 3.000 Euro steuer- und beitragsfrei zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise gewähren (§ 3 Nr. 11c EStG; § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV – vgl. BT-Drs. 20/3763, S. 7). Mit der Inflationsausgleichsprämie wurde eine schnelle und unbürokratische Lösung zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise geschaffen. Zur rechten Zeit – lag die durchschnittliche Inflationsrate im Oktober 2022 gegenüber dem Vorjahresmonat bei +10,4 %.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie AuA-PLUS.
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Paula Wernecke

Dr. Janis Block

Dr. Alexander Bissels

· Artikel im Heft ·
auch das Ende dieses Jahres bleibt geprägt von Krisen: der Corona-Pandemie, des Ukrainekriegs, der Unsicherheit der Energieversorgung
Im Zeitraum vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn eine
Nach drei Tarifrunden und einem Schlichtungsversuch einigten sich die Tarifvertragsparteien Bund und VKA für die Arbeitgeberseite und ver
Einführung
Arbeitgeber, die institutionell- oder projektgefördert Zuwendungen vom Bund oder von den Ländern erhalten, sind an die
Die Finanzen sind unter Druck
Unter dem Strich muss die Kasse stimmen; ohne wirtschaftlichen Erfolg besteht kein Unternehmen auf Dauer
Es sind die erfolgreichen Unternehmen, die täglich aufs Neue zahlreiche Herausforderungen meistern. Dazu zählen derzeit nicht nur hohe