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 Bild: AJay/stock.adobe.com
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Lesedauer: ca. 12 Minuten
ARBEITSRECHT

Gewährung einer Inflationsausgleichsprämie

Eine arbeitsrechtliche Perspektive

Ausgangssituation

Seit dem 26.10.2022 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn bis zum 31.12.2024 Zuschüsse oder Sachbezüge bis zu einem Betrag von maximal 3.000 Euro steuer- und beitragsfrei zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise gewähren (§ 3 Nr. 11c EStG; § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV – vgl. BT-Drs. 20/3763, S. 7).

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