Gewährung einer Inflationsausgleichsprämie

Eine arbeitsrechtliche Perspektive

Die sog. Inflationsausgleichsprämie ist gegenwärtig in aller Munde. Gut versteckt im „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ (BGBl. 2022 I v. 19.10.2022, S. 1743) weckt sie – soweit nachvollziehbar – Begehrlichkeiten bei den Arbeitnehmern, deren betrieblichen Vertretern und den Gewerkschaften.

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 Bild: AJay/stock.adobe.com
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Ausgangssituation

Seit dem 26.10.2022 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn bis zum 31.12.2024 Zuschüsse oder Sachbezüge bis zu einem Betrag von maximal 3.000 Euro steuer- und beitragsfrei zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise gewähren (§ 3 Nr. 11c EStG; § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV – vgl. BT-Drs. 20/3763, S. 7). Mit der Inflationsausgleichsprämie wurde eine schnelle und unbürokratische Lösung zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise geschaffen. Zur rechten Zeit – lag die durchschnittliche Inflationsrate im Oktober 2022 gegenüber dem Vorjahresmonat bei +10,4 %.

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Paula Wernecke

Paula Wernecke
Rechtsanwältin, Chief Human Resources Officer, CMS Hasche Sigle, Berlin

Dr. Janis Block

Dr. Janis Block
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Counsel, CMS Hasche Sigle, Köln

· Artikel im Heft ·

Gewährung einer Inflationsausgleichsprämie
Seite 14 bis 17
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