Gewährung einer Inflationsausgleichsprämie

Eine arbeitsrechtliche Perspektive

Die sog. Inflationsausgleichsprämie ist gegenwärtig in aller Munde. Gut versteckt im „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ (BGBl. 2022 I v. 19.10.2022, S. 1743) weckt sie – soweit nachvollziehbar – Begehrlichkeiten bei den Arbeitnehmern, deren betrieblichen Vertretern und den Gewerkschaften.

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 Bild: AJay/stock.adobe.com
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Ausgangssituation

Seit dem 26.10.2022 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn bis zum 31.12.2024 Zuschüsse oder Sachbezüge bis zu einem Betrag von maximal 3.000 Euro steuer- und beitragsfrei zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise gewähren (§ 3 Nr. 11c EStG; § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SvEV – vgl. BT-Drs. 20/3763, S. 7). Mit der Inflationsausgleichsprämie wurde eine schnelle und unbürokratische Lösung zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise geschaffen. Zur rechten Zeit – lag die durchschnittliche Inflationsrate im Oktober 2022 gegenüber dem Vorjahresmonat bei +10,4 %.

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Paula Wernecke

Paula Wernecke
Rechtsanwältin, Chief Human Resources Officer, CMS Hasche Sigle, Berlin

Dr. Janis Block

Dr. Janis Block
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Counsel, CMS Hasche Sigle, Köln

Dr. Alexander Bissels

Dr. Alexander Bissels
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Partner, CMS Hasche Sigle, Köln

· Artikel im Heft ·

Gewährung einer Inflationsausgleichsprämie
Seite 14 bis 17
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