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 Bild: svetazi/stock.adobe.com
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RECHTSPRECHUNG - Öffentlicher Dienst

Stufenzuordnung: Korrektur durch das Gericht

Der Klägerin wurden bei ihrer Einstellung im Februar 2020 zweieinhalb Jahre einschlägiger Berufserfahrung anerkannt. Bei der Einstellung erfolgte deshalb eine Zuordnung zur Stufe 2 (§ 16 Abs. 2 Satz 3 TV-L). Der Arbeitgeber rechnete zudem die über ein Jahr hinausgehende Berufserfahrung für den weiteren Stufenaufstieg innerhalb der Stufe 2 als Restzeit an, sodass die Klägerin bereits vorzeitig Stufe 3 erreichte (hier am 1.8.2020). Die Stufe 4 hätte die Klägerin somit zum 1.8.2023 erreicht.

Bei einer ebenfalls zum 1.8.2023 vorgenommenen Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 10 stellte sich dann die Frage der Reihenfolge: zunächst Stufenaufstieg in Stufe 4 der Entgeltgruppe 9b und dann Höhergruppierung – oder andersherum.

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Das Arbeitsgericht urteilte: Fallen eine Höhergruppierung und ein Stufenaufstieg in denselben Monat, sei in allen Fällen unabhängig von der zeitlichen Reihenfolge der beiden Ereignisse zunächst der Stufenaufstieg umzusetzen und erst im Anschluss daran die Höhergruppierung. Das LAG Berlin-Brandenburg (Urt. v. 10.4.2026 – 12 SLa 1255/25; Revision unter dem Aktenzeichen 6 AZR 82/26) sah dies für diesen Fall anders. Denn für den Stufenaufstieg seien bestimmte Zeiten einer ununterbrochenen Tätigkeit innerhalb derselben Entgeltgruppe erforderlich. Die Stufe 4 wird somit nach sechs Jahren einer solchen Tätigkeit erreicht. Ausgehend von der Einstellung der Klägerin im Februar 2020 sei dies mit Ablauf des Januar 2026 der Fall und damit weit nach dem Wechsel in die höher bewertete Tätigkeit der Entgeltgruppe 10.

Das LAG korrigierte somit die Stufenlaufzeit, obwohl der Arbeitgeber bei der Einstellung Restzeiten zugunsten der Klägerin angerechnet hatte. Es bleibt abzuwarten, ob das BAG diese für die Klägerin günstigere Stufenzuordnung als maßgeblich ansieht oder die tarifrechtliche Lösung des LAG bestätigt.

Sebastian Günther

Sebastian Günther

Rechtsanwalt
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Stufenzuordnung: Korrektur durch das Gericht

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