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Podcast | Außerordentliche Kündigung nach Spesenbetrug

Verletzt der Arbeitnehmer seine vertraglichen Pflichten, setzt dies zunächst grundsätzlich die Abmahnung vor einer ordentlichen oder außerordentlichen Kündigung voraus.
Dass es nicht ganz so einfach ist und warum in diesem Satz das Wort "grundsätzlich" ganz bewusst gewählt ist, haben wir in dieser neuen Folge des Podcasts "Kurz gefragt" anhand eines Urteils des LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 10.1.2023 (2 Sa 233/21) besprochen.

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Redaktion (allg.)