Der Chefdirigent der Münchner Philharmoniker Waleri Gergijew wurde vom Oberbürgermeister der Stadt München entlassen, weil er Wladimir Putin nahestehe und sich nicht von dessen Angriffskrieg auf die Ukraine distanziert habe. Eine Opernsängerin kam einer Entlassung durch die Hamburger Elbphilharmonie zuvor und ging selbst. So nachvollziehbar und klar solche Schritte zunächst sind, werfen sie doch arbeitsrechtliche Fragen auf. Was ist der Unterschied zwischen politischer Gesinnung und Weltanschauung? Dürfen Mitarbeiter zu Stellungnahmen gedrängt werden und wie geht der Arbeitgeber mit Drucksituationen von außen und innen um?
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Profitieren Sie vom Expertenwissen renommierter Fachanwält:innen, die Sie über aktuelle Entscheidungen des Arbeitsrechts informieren. Es werden Konsequenzen für die Praxis benannt und Handlungsempfehlungen ausgesprochen.
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