Zu Beginn des Jahres hat das BAG die Position von Betriebsräten bei der Auswahl von Schulungen gestärkt. Bekommen wir es jetzt mit sog. „Seminartourismus“ zu tun, wie Kritiker befürchten?
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Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 9/24:
Ein Überblick über die drei Teilbereiche des „Kollektiven Arbeitsrechts“: Betriebsverfassungsrecht (BetrVG, SprAuG, EBRG), Unternehmensmitbestimmungsrecht (DrittelbG, MitbestG, Montan-MitbestG), Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht (TVG, Artikel 9 III GG)
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