Spanisches Gesundheitswesen: Missbrauch befristeter Arbeitsverhältnisse

Quelle: pixabay.com
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Die Mitgliedstaaten dürfen den Fall eines Arbeitnehmers, der aufgrund mehrerer Einstellungen dauerhaft eine Vertretungsstelle innehatte, ohne dass ein Auswahlverfahren stattfand, und dessen Arbeitsverhältnis daher implizit von Jahr zu Jahr verlängert wurde, nicht vom Begriff „aufeinanderfolgende befristete Arbeitsverhältnisse“ ausnehmen. Der Umstand, dass ein Arbeitnehmer der Begründung aufeinanderfolgender befristeter Arbeitsverhältnisse zugestimmt hat, beraubt ihn nicht des Schutzes, den er aufgrund der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge genießt. Das geht im Wortlaut aus der Presseinformation des EuGH zum Urteil der verbundenen Rechtssachen C-103/18, Sánchez Ruiz, und C-429/18, Fernández Álvarez u. a. / Comunidad de Madrid (Servicio Madrileño de Salud) vom 19.3.2020 hervor.

Mehrere Arbeitnehmer waren seit längerer Zeit im Gesundheitsdienst der Comunidad de Madrid beschäftigt. Dem lagen befristete Arbeitsverträge zugrunde. Dem Antrag, als festangestelltes statutarisches Personal (hilfsweise als öffentliche Bedienstete) anerkannt zu werden, wurde nicht entsprochen. Die mit der Sache befassten spanischen Verwaltungsgerichte legten dem EuGH insbesondere zur Auslegung von § 5 Rahmenvereinbarung (Anhang RL 1999/70/EG) Fragen zur Vorabentscheidung vor.

Der Schutz, dem ein Arbeitnehmer aufgrund der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge zusteht, wird nicht dadurch verwirkt, dass er aufeinanderfolgenden befristeten Arbeitsverhältnissen zugestimmt hat, die mit einem öffentlichen Arbeitgeber missbräuchlich abgeschlossen wurden.
§ 5 der Rahmenvereinbarung ist nicht mit nationalem Recht bzw. der dortigen Rechtsprechung vereinbar, wonach eine aufeinanderfolgende Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses allein deswegen als durch "sachliche Gründe" gerechtfertigt angesehen wird, soweit nationale Regelungen und die entsprechende Rechtsprechung Arbeitgeber nicht daran hindern, mit missbräuchlichen Verlängerungen einen ständigen und permanenten Arbeitskräftebedarf zu decken.

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