Stellenausschreibungen rechtssicher formulieren

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Unternehmen wollen mit Stellenanzeigen möglichst passende und qualifizierte Bewerber ansprechen. Dabei gestaltet sich die rechtssichere Formulierung der Ausschreibung häufig kompliziert. Worauf sollten Arbeitgeber achten?

Inklusive Sprache verwenden
Insbesondere im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) finden sich Kriterien, die berücksichtigt werden müssen. Die §§ 11, 7, 1 AGG beinhalten ein Verbot von Benachteiligungen u. a. aus Gründen der Rasse, des Geschlechts, des Alters oder der sexuellen Identität auch für Ausschreibungen. Der Wortlaut der Stellenanzeige darf Bewerber also nicht wegen dieser Kriterien ausschließen. Demzufolge sollten im Anforderungsprofil grundsätzlich Angaben zu Geschlecht, Alter oder Muttersprache und damit Formulierungen, wie bspw. „junges Team“, unterbleiben. Im Gegenteil sollten die Verantwortlichen auf inklusive Sprache achten. Bei Verstößen können auf das Unternehmen Entschädigungsansprüche in Höhe von bis zu drei Monatsgehältern zukommen.

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates
Daneben ist auch das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates aus § 93 BetrVG zu beachten. Hiernach kann dieser zunächst eine interne Ausschreibung verlangen. Eine solche kann vor allem deshalb in Betracht gezogen werden, da der Mitarbeiter in diesem Fall bereits bekannt und seinerseits mit den Arbeitsprozessen im Unternehmen vertraut ist. Hinzu kommt, dass die interne Stellenbesetzung regelmäßig weniger Zeit in Anspruch nimmt. Das Mitbestimmungsrecht erstreckt sich nicht auf den konkreten Inhalt oder die formelle Ausgestaltung der Stellenanzeige.

Da es aufgrund der aktuellen Arbeitsmarktsituation immer wichtiger wird, sich als Unternehmen potentiellen Bewerbern gegenüber so attraktiv wie möglich zu präsentieren, sollten Arbeitgeber außerdem darauf achten, geeignete Kandidaten nicht durch komplizierte oder unprofessionelle Verfahren bei der Stellenbesetzung abzuschrecken. Die gewählten Formulierungen sollten potentiellen Bewerbern Anreize liefern, sich tatsächlich bei diesem Arbeitgeber zu bewerben.

Trend geht zum „Du“ in Stellenanzeigen
In diesem Zusammenhang hat eine Untersuchung von Indeed herausgefunden, dass Personaler in Ausschreibungen vakanter Stellen zunehmend auf das „Du“ als Ansprache zurückgreifen. Danach duzen Unternehmen Berufseinsteiger besonders häufig, aber auch für Berater für Informations- und Datenstrategie nutzen Unternehmen zu über 90 % diese informellere Ansprache.

Lesen Sie zu diesem Thema folgenden Artikel aus AuA 11/21:

1. Verlangt der Betriebsrat die innerbetriebliche Ausschreibung von allen im Betrieb zu besetzenden Stellen, muss der Arbeitgeber auch solche ausschreiben, die...

#ArbeitsRechtKurios: Amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte - in Zusammenarbeit mit dem renommierten Karikaturisten Thomas Plaßmann (Frankfurter Rundschau, NRZ, Berliner Zeitung, Spiegel Online, AuA).

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