Was tun, wenn sich Mitarbeiter mit Corona infizieren?

Quelle: pixabay.com
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Bereits zur ersten Welle der Corona-Pandemie im Frühjahr dieses Jahres hat die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in einer Broschüre zusammengefasst, was zu tun ist, wenn sich Mitarbeiter im Betrieb mit dem Corona-Virus infizieren oder ein begründeter Verdacht hierfür besteht. Der derzeitige Höchststand bei Infektionen in der Bevölkerung gibt Anlass, sich die Hinweise der DGUV noch einmal in Erinnerung zu rufen, um die Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen bestmöglich zu wahren:

  • Erstellen Sie einen Pandemieplan, hierfür ist es nie zu spät. Dort wird festgelegt, wer Ansprechpartner für Verdachtsfälle ist und wie die interne Kommunikation erfolgen soll. Zudem bestimmt der Plan, welche Hygienemaßnahmen zu treffen sind und wie die Arbeitsabläufe angepasst werden.
  • Bei konkretem Verdacht haben die Betroffen zu Hause zu bleiben, ärztlichen Rat einzuholen und sich in Quarantäne zu begeben.
  • Kontaktflächen im Büro sind regelmäßig gründlich zu reinigen und zu desinfizieren, insbesondere die der betroffenen Mitarbeiter.
  • Personen mit unmittelbarem Kontakt zu infizierten Mitarbeitern müssen ermittelt und informiert werden. Die Namen sind dem Gesundheitsamt zu übermitteln.
  • Der Arzt entscheidet bei Personen mit Corona-Verdacht über das weitere Vorgehen und stellt einen Krankenschein aus. Bei positivem Befund wird das Testergebnis an das Gesundheitsamt übermittelt, das in Absprache mit dem Arbeitgeber weitere Regelungen im Betrieb treffen kann.
  • Zu guter Letzt sollten Arbeitgeber in (digitalem) Kontakt mit den betroffenen Beschäftigten bleiben. So können Fragen zur Freistellung, Lohnfortzahlung, Heimarbeit und weiteren Kontaktpersonen geklärt werden.

#ArbeitsRechtKurios: Amüsante Fälle aus der Rechtsprechung deutscher Gerichte - in Zusammenarbeit mit dem renommierten Karikaturisten Thomas Plaßmann (Frankfurter Rundschau, NRZ, Berliner Zeitung, Spiegel Online, AuA).

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