„E-Health-Gesetz“ kommt ab 2016

Source: pixabay.com
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Anfang 2016 soll das „E-Health-Gesetz“ in Kraft treten. Der Bundestag verabschiedete das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen am 4.12.2015 in zweiter und dritter Lesung, heißt es in einer Meldung des Bundesministeriums für Gesundheit.

Ab 2016 sollen alle Arztpraxen und Krankenhäuser an die Telematik-Infrastruktur (Verknüpfung von Telekommunikation und Informatik) angeschlossen sein, die den Patienten zugutekommen soll. Industrie, Ärzte und Kassen müssen nun daran arbeiten, alle Betroffenen an das neue Netz anzuschließen. Das E-Health-Gesetz schreibt konkret vor, wie die nutzbringenden Anwendungen eingeführt und eine sichere Datenübermittlung im Gesundheitswesen gewährleistet wird.

Bspw. wird es eine elektronische Gesundheitskarte geben: Dieses Stammdatenmanagement versorgt Arztpraxen mit aktuellen Daten von Versicherten und schützt zudem vor Leistungsmissbrauch. Außerdem können medizinische Notfalldaten ab 2018 auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Gefördert werden ebenfalls die elektronische Patientenakte, die alle Patientendaten (Arztbriefe, Notfalldaten, Medikation usw.) sammelt und ein Patientenfach für persönliche Gesundheits-Daten der Versicherten.

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