Knapp neun Monate Verfahrensdauer beim BAG

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Der Jahresbericht des BAG macht deutlich, dass man vor dem höchsten deutschen Arbeitsgericht einen langen Atem braucht. Die durchschnittliche Dauer der erledigten Verfahren betrug im vergangenen Jahr acht Monate und 23 Tage. Insgesamt gingen in diesem Zeitraum 2.313 Sachen ein, erledigt wurden 2.457 (im Jahr 2014 waren es 2.644). Anhängig waren am Jahresende noch 1.458 Verfahren.

  • Sachverhalte rund um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen (Kündigungen, befristete Arbeitsverhältnisse; ohne Kündigungen nach § 613a BGB) machten bei den Eingängen beim BAG einen Anteil von 23,95 % (554) aus.
  • Auf das Tarifvertragsrecht und Tarifvertragsauslegung (einschl. Eingruppierung) entfielen 15,09 % (349).
  • Das Arbeitsentgelt hatten 13,88 % (321) der Fälle zum Gegenstand.
  • Es folgten die Betriebsverfassung und Personalvertretung mit 9,9 % (229) sowie
  • das Ruhegeld (einschl. Vorruhestand) und die Altersteilzeit mit 9,73 % (225).

Die sonstigen Rechtsgebiete machten einen Anteil von 27,45 % (635) aus. Der komplette Jahresbericht mit detaillierten Informationen, insbesondere mit einem tabellarischen Überblick über die anhängigen Verfahren und die Aufteilung auf die verschiedenen Bundesländer ist auf der Homepage des BAG erhältlich.
Spitzenreiter bei den eingelegten Revisionen ist hier übrigens Nordrhein-Westfalen (209), gefolgt von Hessen (172) und Bayern mit 138. Die wenigsten stammten aus dem Saarland (2), Bremen (3) und Thüringen (7). Zudem beschäftigt sich derzeit das BVerfG mit einigen Verfahren des BAG. Dort sind gegen verschiedene Entscheidungen Beschwerden anhängig.

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