Ab 2020 sollen Auszubildende mindestens 550 Euro Lohn pro Monat im ersten Ausbildungsjahr erhalten. Das berichtet die Funke-Mediengruppe und beruft sich dabei auf das Bundesbildungsministerium. Hiernach könnte bereits in dieser Woche das Kabinett die Reform des Berufsbildungsgesetzes beschließen, es wäre die erste gesetzliche Lohnuntergrenze für Lehrlinge in Deutschland.
Für die Folgejahre sei dann bereits eine Erhöhung der Mindestausbildungsvergütung in mehreren Stufen vorgesehen: 2022 steige der Mindestlohn auf 585 Euro und ein Jahr später auf 620 Euro. Für das zweite und dritte Lehrjahr sei ebenfalls mit Erhöhungen zu rechnen.
Weil man nun befürchte, dass dann noch weniger Betriebe Ausbildungsplätze anbieten, habe man lange um die Höhe der Mindestvergütung gerungen. Zudem sei es möglich, dass Azubis auch im nächsten Jahr weniger als in der Untergrenze vorgesehen verdienen – nämlich dann, wenn eine Tarifbindung existiert und in den entsprechenden Verträgen eine geringere Bezahlung vorgesehen ist.
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