RAK Berlin informiert Syndikusanwälte über Versorgungssituation

(c) tim reckmann / pixelio.de
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Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer (RAK) Berlin lädt seine Kammermitglieder zu einer Informationsveranstaltung am 11.12.2014 um 18 Uhr ein. Die Kammer möchte damit dem großen Informationsbedürfnis der Syndizi nach den Entscheidungen des BSG im Frühjahr nachkommen.

Das Treffen soll in der Urania, Raum A (An der Urania 17, 10787 Berlin) stattfinden. Herr Christoph Skipka, RA Dr. Marcus Mollnau und RA Jens von Wedel klären über die Folgen der Entscheidung des BSG (Urt. v. 3.4.2014 B 5 RE 3/14 R, AuA 9/14, S. 546) aus berufsrechtlicher und aus versorgungsrechtlicher Sicht auf. Bitte melden Sie sich über die unten angegebene Website oder per E-Mail (vorstand@rak-berlin.org) an. Der Termin richtet sich an alle Syndikusanwälte und -anwältinnen oder Kollegen, die kurz vor dem Abschluss eines Anstellungsvertrags mit einem nichtanwaltlichen Arbeitgeber stehen.

Mit insgesamt drei Urteilen hatte das BSG entschieden, dass in Unternehmen und Verbänden angestellte Rechtsanwälte grundsätzlich nicht von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten der anwaltlichen Versorgungswerke befreit werden können und erklärte damit die bis dahin ständige Verwaltungspraxis für rechtswidrig.

Weiterführende Links:
http://www.rak-berlin.de/site/DE/int/01_aktuelles/01_02-termine/c...

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