Schutz von Geschäftsgeheimnissen: Gesetz auf den Weg gebracht

Quelle pixabay.com
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Die vor zwei Jahren verabschiedete Richtlinie (EU) 2016/943 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2016 über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen (Geschäftsgeheimnisse) vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung ist die Grundlage für ein Gesetz zur Umsetzung ebendieser Richtlinie. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat unter Federführung von Ministerin Katarina Barley (SPD) hierzu am 19.4.2018 einen Referentenentwurf veröffentlicht. Nun steht auch der Regierungsentwurf zum Gesetz, der am 18.7.2018 veröffentlicht wurde.

Ziel ist es, „einen in sich stimmigen Schutz vor rechtswidriger Erlangung, rechtswidriger Nutzung und rechtswidriger Offenlegung von Geschäftsgeheimnissen“ zu erreichen. Bislang ist der Schutz von Geschäftsgeheimnissen nach den §§ 17 bis 19 UWG sowie gem. §§ 823 und 826 BGB i. V. m. § 1004 BGB analog geregelt. Das ist aber nach der EU-Richtlinie nicht ausreichend. Zur Umsetzung der Regelung müssen neben dem neuen Gesetz u. a. die StPO und das UWG angepasst werden.

Weiterführende Links:
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/R...
https://www.bmjv.de/SharedDocs/Gesetzgebungsverfahren/Dokumente/R...

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