Weg frei für eine Europäische Arbeitsbehörde

Quelle: pixabay.com
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Das Europäische Parlament hat am 16.4.2019 der im Februar dieses Jahres erzielten Einigung zur Errichtung einer Europäischen Arbeitsbehörde zugestimmt. Basis ist eine neue Verordnung. Das berichtete die BRAK in ihrem Newsletter „Nachrichten aus Brüssel“ vom 3.5.2019.

Mit der Arbeitsbehörde soll die Mobilität auf dem europäischen Arbeitsmarkt erleichtert werden. Unterstützt werden soll so das Netz der europäischen Arbeitsverwaltungen. Zudem übernimmt die Behörde Aufgaben der Europäischen Plattform zur Stärkung der Zusammenarbeit beim Kampf gegen nicht angemeldete Erwerbstätigkeit.

Die Teilnahme an den verschiedenen Tätigkeiten der Behörde findet seitens der Mitgliedstaaten freiwillig statt. Eine letzte Hürde muss die Verordnung noch nehmen: Damit sie im EU-Amtsblatt bekannt gemacht werden kann, muss der Rat formell zustimmen.

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