„Die Bundesregierung hat verstanden“: Textform im NachwG und AÜG
In einem Schreiben vom 21. März kündigt Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) eine viel geforderte Änderung des vierten Bürokratieentlastungsgesetzes (BEG IV) an.
Geplant ist insbesondere der Ersatz des Schriftformerfordernisses im Nachweisgesetz durch die Textform, sofern der Arbeitnehmer Zugang zu dem Dokument hat, dieses gespeichert und ausgedruckt werden kann und der Arbeitgeber einen Nachweis der Übermittlung an oder des Empfangs durch den Arbeitnehmer erhält. Der Nachweis der wesentlichen Vertragsbedingungen könnte demnach bald in Textform erfolgen. Der Abschluss von Arbeitsverträgen ist (bis auf einige Ausnahmen wie bspw. bei Befristungen) wie bisher grundsätzlich formfrei möglich. Darüber hinaus soll die Schriftform auch in Arbeitnehmerüberlassungsverträgen von der Textform abgelöst werden. Das Festhalten am Schriftformerfordernis wurde vor allem im Rahmen der Reform des NachwG im August 2022 sowie des im Januar vorgelegten Referentenentwurfs des BEG IV kritisiert.
Ziel der geplanten Änderungen ist es laut Buschmann, den Vertragsschluss zu erleichtern sowie Aufwand und Kosten der Parteien zu verringern. Die Bundesregierung wolle durch fortschreitende Digitalisierung und Bürokratieabbau u. a. den Wirtschaftsstandort Deutschland stärken.
Da sowohl die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen als auch das BMAS dem Vorhaben bereits zugestimmt haben, kann die Umsetzung dieser Ankündigung als sicher angesehen werden.
