Richterin im Betriebspraktikum
Perspektivwechsel am Pforzheimer Arbeitsgericht: Warum eine Richterin drei Monate lang in ein Unternehmen wechselte
Wie gelingt es, dass die Richterschaft den Alltag derjenigen bestmöglich nachempfinden kann, über deren Streitigkeiten sie täglich entscheidet?
Eine Antwort darauf gibt das sogenannte Betriebspraktikum für Arbeitsrichterinnen und -richter. Dies ermöglicht es, drei Monate lang in Unternehmen außerhalb ihres Gerichtsbezirks zu arbeiten, um dort Arbeitsalltag und Perspektiven von Arbeitgebern und Arbeitnehmern kennenzulernen.
Die Grundlage für das Betriebspraktikum in seiner aktuellen Form bildet eine Vereinbarung zwischen dem Verband Unternehmer Baden-Württemberg und dem Deutschen Gewerkschaftsbund mit dem Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg aus dem Jahr 2024. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg organisiert das Betriebspraktikum federführend.
Die Präsidentin des LAG Dr. Betina Rieker freut sich darüber, dass diese Möglichkeit wieder besteht: „Das Betriebspraktikum bietet ganz besondere Einblicke. Umso erfreulicher ist es, dass engagierte Kooperationsunternehmen genauso wie die Kolleginnen und Kollegen an den jeweiligen Gerichtsstandorten jungen Richterinnen und Richtern diese Erfahrung trotz gegenwärtig hoher Eingangszahlen in der Arbeitsgerichtsbarkeit möglich machen.“
Dieses Jahr konnte das Arbeitsgericht Pforzheim die Richterin Anja Schubert ins Betriebspraktikum entsenden. Die Direktorin des Arbeitsgerichts Pforzheim Susanne Roth erklärt hierzu: „Wer arbeitsrechtliche Konflikte löst, muss auch den Alltag verstehen, in dem sie entstehen. Genau das vermittelt das Betriebspraktikum.“
Das Betriebspraktikum absolvierte Richterin Schubert bei der Kerntechnischen Entsorgung Karlsruhe GmbH (KTE). Die KTE kümmert sich mit rund 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern um den Rückbau des ehemaligen Kernforschungszentrums Karlsruhe und die damit verbundenen radioaktiven Abfälle. Schubert hat dabei Geschäftsführung, Betriebsrat und Personalabteilung bei allen anfallenden Rechtsfragen beraten.
Zurück am Arbeitsgericht Pforzheim zieht Richterin Schubert ein sehr positives Fazit: „Das Betriebspraktikum hat meinen Blick auf betriebliche Konflikte erheblich erweitert, und das trotz einiger Jahre beruflicher Vorerfahrung auch außerhalb der Justiz. Ich freue mich daher, mit vielen neuen Impulsen wieder im Gerichtssaal nach Lösungen für arbeitsrechtliche Streitigkeiten zu suchen.“
Auch Direktorin Roth begrüßt den neuen Erfahrungsschatz der zurückgekehrten Richterin: „Wir wollen, dass Rechtsuchende beim Arbeitsgericht Pforzheim mit ihren Anliegen bestens aufgehoben sind und sich gut verstanden fühlen. Dazu tragen die im Betriebspraktikum gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse bei – zumal das Betriebspraktikum beide Sichtweisen vermittelt: die der Arbeitnehmerseite wie auch die der Arbeitgeberseite.“
Interview mit Richterin Schubert zu ihrem Betriebspraktikum
Frau Schubert, Sie sind bei am Arbeitsgericht Richterin und waren gerade drei Monate in einem Unternehmen im Raum Karlsruhe tätig. Wie ist es dazu gekommen?
Ich habe die Möglichkeit eines Betriebspraktikums genutzt, die das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg bietet. Dafür war ich der Kerntechnischen Entsorgung Karlsruhe GmbH, kurz KTE, zugewiesen. Dort arbeiten rund 700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sich um den Rückbau des ehemaligen Kernforschungszentrums Karlsruhe und die damit verbundenen radioaktiven Abfälle kümmern. Während meines Betriebspraktikums habe ich sowohl Geschäftsführung und Personalabteilung als auch den Betriebsrat bei Fragen gleichermaßen unterstützt.
Was ist ein Betriebspraktikum?
Dabei arbeiten Arbeitsrichterinnen und -richter für eine begrenzte Zeit in einem Unternehmen außerhalb ihres Gerichtsbezirks mit. Wir lernen unmittelbar kennen, wie der Betrieb funktioniert, wie Entscheidungen entstehen und was Arbeitgeber und Beschäftigte im Alltag bewegt. Diese Erfahrungen nehmen wir anschließend mit in den Gerichtssaal. Denn um einen arbeitsrechtlichen Konflikt zu verstehen, hilft es, auch den Alltag zu kennen, in dem er entstanden ist.
Auf welcher Grundlage ist das rechtlich möglich?
Das alles beruht auf einer Vereinbarung zwischen dem Verband Unternehmer Baden-Württemberg und dem Deutschen Gewerkschaftsbund mit unserem Justizministerium. Das zeigt, für wie wichtig ganz verschiedene Interessenvertreter die Praxiserfahrung von Justizangehörigen übereinstimmend halten.
Haben Richterinnen und Richter denn nicht bereits betriebliche Vorerfahrungen?
Das hängt vom bisherigen Berufsweg ab. Viele starten nach der durchschnittlich siebenjährigen juristischen Ausbildung in der Justiz. Einige haben zuvor in einer Kanzlei gearbeitet. Vereinzelt gibt es aber auch Kolleginnen und Kollegen, die vor dem Studium eine Ausbildung absolviert oder anderweitig bereits in einem Unternehmen gearbeitet haben. Das Betriebspraktikum bietet aber unabhängig davon die Gelegenheit, betriebliche Abläufe aus nächster Nähe und aus verschiedenen Perspektiven kennenzulernen. Dementsprechend kann jeder auch mit Berufserfahrung dabei noch einmal viel mitnehmen.
Wie war es bei Ihnen?
Ich selbst war einige Jahre Rechtsanwältin im Bereich Arbeitsrecht. Danach war ich Staatsanwältin in Baden-Baden. Schließlich bin ich in die Arbeitsgerichtsbarkeit gewechselt.
Bei der Berufserfahrung außerhalb von Justiz und Anwaltschaft kann ich nur beisteuern, dass ich während meines Studiums jahrelang nebenher in einem kleinen Brautmodengeschäft gearbeitet habe. Das war natürlich kein Hauptberuf, aber durchaus lehrreich und spannend. Es gibt sogar einige Parallelen zu meiner heutigen Arbeit, etwa, dass Zuhören und individuelle Lösungen oft das Wichtigste sind – und auch, darauf hinzuwirken, dass es für alle auch nach dem Termin noch passt.
Ist der Arbeitsalltag als Richterin denn so anders als der einer Arbeitnehmerin im Unternehmen?
Es gibt mitunter vergleichbare Fragestellungen. Überwiegend unterscheidet sich die Justiz aber von einem normalen Arbeitsverhältnis grundlegend. Als Richterin bin ich weisungsunabhängig. Zwar gibt es ein bestimmtes Arbeitspensum, das ich bewältigen muss. Ich darf – und muss – mich als Richterin aber komplett selbst organisieren. Das gibt der Richterschaft jedoch ungewöhnlich viel Selbstbestimmung und Gestaltungsspielraum.
Gerade deshalb finde ich es beispielsweise wichtig, die teilweise deutlich festeren Strukturen, Abhängigkeiten und Abläufe für die meisten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unseren Betrieben nicht aus dem Blick zu verlieren. Umgekehrt ist es genauso wichtig zu verstehen, warum und wie die Geschäftsführung eines Unternehmens Entscheidungen trifft. Zu all dem leistet das Betriebspraktikum einen erheblichen Beitrag.
Was versprechen Sie sich davon für Ihre Arbeit als Richterin?
Wir befassen uns täglich mit Konflikten aus dem Arbeitsleben. Da ist es wertvoll, selbst mitzuerleben, wie betriebliche Entscheidungen entstehen und wie Arbeitgeberseite und Betriebsrat um Lösungen ringen. Man bringt seine juristische Erfahrung mit und bekommt neue Einblicke in den Arbeitsalltag zurück. Das hilft, im Gerichtssaal die konkrete Situation besser zu verstehen und praxisgerechte Lösungen anzuregen.
Pressemitteilung Nr. 04/2026 des ArbG Pforzheim vom 19.10.2026
