Aufsichtsratswahl bei Amazon unwirksam
Anfechtung Wahl Arbeitnehmervertreter Aufsichtsrat Amazon GmbH erfolgreich – Wahl ist unwirksam
Das Arbeitsgericht Pforzheim, 2. Kammer, hat am 22.04.2026 unter dem Vorsitz des Richters am Arbeitsgericht (sV), Dr. Christian Wörl, dem Antrag mehrerer wahlberechtigter Arbeitnehmer auf Feststellung der Unwirksamkeit der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat der Amazon GmbH vom 08. April 2024 stattgegeben (Az. 2 BV 1/25). Für eine erfolgreiche Anfechtung sind wesentliche und schwerwiegende Verstöße gegen das Wahlrecht erforderlich, solche lagen nach Ansicht des Gerichts vor.
Die von der Belegschaft eingereichten Wahlvorschläge entsprachen nicht den zwingenden gesetzlichen Vorgaben, wonach die einzelnen Bewerber unter Angabe von Familiennamen, Vorname, Geburtsdatum und Art der Beschäftigung aufzuführen sind. Entgegen dieser Verpflichtung fehlten bei den Wahlvorschlägen das Geburtsdatum und die Art der Beschäftigung der Wahlbewerber. Ferner war ein Wahlbewerber nicht mit seinem vollständigen Vornamen aufgeführt, sondern lediglich mit einem abgekürzten Rufnamen.
Dabei handelt es sich nach Auffassung der Kammer um einen wesentlichen Verstoß gegen die Vorschriften über das Wahlrecht, da das Fehlen des Geburtsdatums oder der Berufsbezeichnung im Falle der Amazon GmbH bei einer Vielzahl von Beschäftigten regelmäßig eine Verwechslung ermöglicht und die Wähler nicht hinreichend über die Person des Bewerbers informiert wurden.
Dieser offensichtliche Mangel, den der Wahlvorstand kannte oder bei gebotener Sorgfalt leicht hätte erkennen können, berechtigt auch zur Wahlanfechtung, obwohl er während des Wahlverfahrens nicht ausdrücklich geltend gemacht wurde.
Pressemitteilung Nr. 03/2026 des ArbG Pforzheim am 24.4.2026
