Geltungsbereich eines Firmentarifvertrages
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Geltungsbereich eines Firmentarifvertrages
Problempunkt
Der Kläger ist seit 1992 bei dem Beklagten, dem Sozialverband Reichsbund e.V., in einem Erholungsheim beschäftigt. Der Beklagte hat jeweils in den Jahren 1992, 1994 und 1995 mit den Gewerkschaften HBV und DAG einen Gehaltstarifvertrag (GTV) vereinbart und in Kraft gesetzt.
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