Älterenbefristung: kein Vertrauensschutz
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Älterenbefristung: kein Vertrauensschutz
Problempunkt
Der Siebte Senat des BAG hatte erstmals über die Wirksamkeit einer Befristung zu entscheiden, die ein Arbeitgeber der Privatwirtschaft allein auf § 14 Abs. 3 Satz 4 TzBfG gestützt hatte. Der 1950 geborene Kläger war seit dem 12.7.1999 aufgrund mehrerer befristeter Arbeitsverträge bei der Beklagten als Aushilfe in der Produktion bzw. als Maschinenarbeiter beschäftigt.
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