Keine Kombination von Widerruf und Freiwilligkeit
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Keine Kombination von Widerruf und Freiwilligkeit
Problempunkt
Die Beklagte betreibt bundesweit 117 Einzelhandelsfilialen. Die Klägerin war bei ihr als Verkäuferin tätig und dabei als "Teamcoach" eingesetzt. Nach dem zugrunde liegenden Formulararbeitsvertrag von 1999 bzw. der "Teamcoach-Vereinbarung" aus 2001 erhalten Mitarbeiter in dieser Funktion eine monatliche "Teamcoach-Zulage" von 205,00 ?.
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