Teilzeitarbeit - Antrag auf befristete Verringerung
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Teilzeitarbeit - Antrag auf befristete Verringerung
Problempunkt
Der Kläger, ein stellvertretender Abteilungsleiter der Bürgschaftsabteilung einer Bank, beantragte im Februar 2004 bei seiner Arbeitgeberin die Verringerung seiner Arbeitszeit um 33% auf künftig 26 Wochenarbeitsstunden. Die reduzierte Arbeitszeit sollte vorerst bis Ende 2007 gelten.
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