Teilzeit
Maßgeblich für die Bestimmung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit ist die im Bescheid über die Bewilligung von Teilzeitbeschäftigung festgesetzte
Im Titelthema greifen wir unseren Round Table zum neuen Hinweisgeberschutzgesetz auf und fassen das Gespräch vom 19.9.2023 mit Dr. Jan Tibor Lelley
Ausgangslage
„Sachgrundlose Arbeitszeitverringerung für mehr Flexibilität“ (vgl. Plenarprotokoll, 19/58, S. 6392f., 2018). Diese
Vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer Arbeit auf Abruf, legen aber die Dauer der wöchentlichen Arbeitszeit nicht fest, gilt grundsätzlich nach § 12
Eine Betriebsrentenzusage kann zulässig auf das im letzten Kalenderjahr vor dem Ausscheiden durchschnittlich bezogene Monatsgehalt abstellen, um die
Gemäß§ 4 Abs. 1 TzBfG gilt:
„Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter
Von Abrufarbeit spricht man, wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat. Die Vereinbarung
Ein Arbeitsplatz für zwei oder mehr Mitarbeiter – was für viele sehr gut vorstellbar ist, beschränkt sich meist aber auf Tätigkeiten, die keine
Teilzeit im Allgemeinen
Zunächst ist es wichtig, sich die Definition der Teilzeit vor Augen zu führen, die Grundlage der weiteren Ausführung ist
Der Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit setzt u. a. voraus, dass dem keine dringenden betrieblichen Gründe entgegenstehen
Teilzeitrecht und Brückenteilzeit stellen die klassische Spielwiese für Personaler und Führungskräfte dar. Hier müssen nicht nur die Basics sitzen
Geringfügig Beschäftigte, die in Bezug auf Umfang und Lage der Arbeitszeit keinen Weisungen des Arbeitgebers unterliegen, jedoch Wünsche anmelden
Das Arbeitsverhältnis der Klägerin bestand seit 1984 in Vollzeit. Ab dem Jahr 2005 reduzierte sie die regelmäßige Arbeitszeit auf die
Problempunkt
Zwischen den Parteien besteht Streit über die tarifvertragliche Gewährung von Überstundenzuschlägen. Die Klägerin ist für
Ein teilzeitbeschäftigter Arbeitnehmer darf wegen der Teilzeitarbeit nicht schlechter behandelt werden als ein vergleichbar
In diesem Fall des LAG Hamm (Urt. v. 9.2.2022 – 9 Sa 1031/21, Rev. eingelegt unter dem Az. 9 AZR 129/22) begehrte ein
Problempunkt
Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger in einem Vollzeitarbeitsverhältnis steht. Der Kläger war bei der Beklagten
Immer mehr Menschen wollen in Teilzeit arbeiten und haben darauf i. d. R. auch einen Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Insbesondere bei
Problempunkt
Die Klägerin ist Akademikerin, über 60 Jahre alt und bei der Beklagten bereits langjährig in Teilzeit beschäftigt. In der
Grundsätzlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer über Inhalt und Form des Arbeitsvertrages frei bestimmen. Das sieht § 105 Satz 1 GewO vor. Es gibt
Im Streit stand, ob der klagende Beschäftigte einen Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitvertrags hatte. Zugrunde lag die folgende
Ein Tarifvertrag, der von den Arbeitsvertragsparteien in Bezug genommen ist, enthält u. a. folgende Regelungen:
„Die
Ausgangslage der Entscheidung
Die Flexibilisierung der zu leistenden Arbeitszeit liegt per se im wirtschaftlichen Interesse des Arbeitgebers. Der
Die für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände maßgebliche Fassung des Tarifvertrags
Eine Versorgungsregelung kann wirksam vorsehen, dass bei der Ermittlung der anrechnungsfähigen Dienstzeiten im Rahmen der Berechnung des
Dieser Fall des EuGH wird für zahlreiche Tarifverträge eine wichtige Rolle spielen, auch für den TVöD/TV-L. Denn auch in den
Das BAG hat in einem Beschluss vom 11.11.2020 (10 AZR 185/20 [A]) den EuGH angerufen: Tarifvertragliche Bestimmungen, die eine zusätzliche Vergütung
Nach § 8 TzBfG muss der Arbeitnehmer ein Teilzeitverlangen spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn der Teilzeit in Textform
Die Parteien stritten über die Höhe der von der Beklagten an den Kläger für seine 45-jährige Betriebszugehörigkeit zu zahlende
Infrage stand hierdie Umrechnung von Urlaub aufgrund eines Wechsels von Voll- in Teilzeit (LAG Köln, Urt. v. 6.6.2019 – 8 Sa 826/18, rk.)