Über- und Mehrarbeit von Teilzeitkräften
Lesedauer: ca. 5 Minuten
Über- und Mehrarbeit von Teilzeitkräften
Problempunkt
Im Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, vgl. hierzu auch Betz, AuA 4/08, S. 216) geht es um Beamtenbesoldung. Die Klägerin, Frau Voß, steht als Lehrerin im Beamtenverhältnis zum Land Berlin. Vom 15.7.1999 bis 29.5.2000 übte sie ihre Berufstätigkeit in Teilzeitbeschäftigung im Umfang von 23 Unterrichtsstunden pro Woche aus.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
