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Über- und Mehrarbeit von Teilzeitkräften

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Über- und Mehrarbeit von Teilzeitkräften

Problempunkt

Im Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, vgl. hierzu auch Betz, AuA 4/08, S. 216) geht es um Beamtenbesoldung. Die Klägerin, Frau Voß, steht als Lehrerin im Beamtenverhältnis zum Land Berlin. Vom 15.7.1999 bis 29.5.2000 übte sie ihre Berufstätigkeit in Teilzeitbeschäftigung im Umfang von 23 Unterrichtsstunden pro Woche aus.

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