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Vornamen der Sachbearbeiter in Geschäftsbriefen

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten

Vornamen der Sachbearbeiter in Geschäftsbriefen

Problempunkt

Der Arbeitgeber vereinheitlichte die äußere Form seiner Geschäftsbriefe. Dabei hat er u. a. angewiesen, dass unter dem Betreff die sachbearbeitenden Angestellten jeweils nicht nur - wie bisher - mit Nachnamen und betrieblichem Telefonanschluss, sondern künftig auch mit Vornamen anzugeben sind. Der Betriebsrat hat der Neuregelung nicht zugestimmt.

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