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Betriebsratsanhörung bei Interessenausgleich mit Namensliste

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten

Betriebsratsanhörung bei Interessenausgleich mit Namensliste

Problempunkt

Im März 1997 schloss die beklagte Arbeitgeberin mit dem Betriebsrat einen Interessenausgleich/Sozialplan ab, dem als Anlage eine Namens-liste der zur Kündigung bzw. zur Versetzung vorgesehenen Arbeitnehmer beigefügt war. Sie enthielt auch den Namen des Klägers. Dieser wandte sich gegen die zum 30.

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