Krankenhaus-Notopfer
Lesedauer: ca. 3 Minuten
Krankenhaus-Notopfer
Problempunkt
"Der in Niedersachsen wohnende Kläger entrichtete als freiwillig versichertes Mitglied bei der beklagten Krankenkasse Höchstbeiträge. Den Beitrag von 20 DM nach Art.17 § 2 des 2. GKV-NOG verweigerte er. Die Vorschrift lautete in ihrer ursprünglichen Fassung:
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
