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Krankenhaus-Notopfer

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Krankenhaus-Notopfer

Problempunkt

"Der in Niedersachsen wohnende Kläger entrichtete als freiwillig versichertes Mitglied bei der beklagten Krankenkasse Höchstbeiträge. Den Beitrag von 20 DM nach Art.17 § 2 des 2. GKV-NOG verweigerte er. Die Vorschrift lautete in ihrer ursprünglichen Fassung:

 

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