Sozialplanansprüche und Nachteilsausgleich
Lesedauer: ca. 6 Minuten
Sozialplanansprüche und Nachteilsausgleich
Problempunkt
Das BAG hatte über die Frage zu entscheiden, ob eine von der Beklagten zu 1) ausgesprochene Kündigung wegen eines Betriebsübergangs unwirksam war. Darüber hinaus musste das Gericht zur Anrechenbarkeit von Sozialplanansprüchen auf einen Nachteilsausgleich nach § 113 Abs. 3 BetrVG Stellung nehmen.
Weiterlesen mit AuA-PLUS
Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.
Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.
Premium
