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Sozialplanansprüche und Nachteilsausgleich

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Sozialplanansprüche und Nachteilsausgleich

Problempunkt

Das BAG hatte über die Frage zu entscheiden, ob eine von der Beklagten zu 1) ausgesprochene Kündigung wegen eines Betriebsübergangs unwirksam war. Darüber hinaus musste das Gericht zur Anrechenbarkeit von Sozialplanansprüchen auf einen Nachteilsausgleich nach § 113 Abs. 3 BetrVG Stellung nehmen.

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