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Ruhendes Arbeitsverhältnis

AA+W/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Ruhendes Arbeitsverhältnis

Problempunkt

Der Kläger war zunächst vom Beklagten in dessen Architekturbüro als Dipl.-Ing. Architekt beschäftigt. Zu seinen Aufgaben gehörte insbesondere die Beschaffung von Planungsaufträgen und die Abwicklung von Bauvorhaben. Neben einem Monatsgehalt von (später) 5 500 DM erhielt er eine Provision in Höhe von 3 bis 6 Prozent auf das Architektenhonorar für abgewickelte bzw.

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