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Sozialdatenprüfung bei Betriebsratsanhörung

Sikov/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Sozialdatenprüfung bei Betriebsratsanhörung

Problempunkt

Im vorliegenden, vom LAG abschließend entschiedenen Verfahren, vertritt der Kläger die Auffassung, dass die ihm gegenüber ausgesprochene fristlose Kündigung deshalb rechtsunwirksam ist, da der Betriebsrat nicht ordnungsgemäß angehört wurde.

 

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