Arbeitszeitneuverteilung entgegen BV
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Arbeitszeitneuverteilung entgegen BV
Problempunkt
Der klagende Flugkapitän beantragte bei dem beklagten Luftfahrtunternehmen die Verringerung seiner Arbeitszeit um jährlich 30 Tage. Diese Verringerung sollte in Form einer Blockzeit vom 17.12. eines Jahrs bis zum 15.1. des Folgejahrs erfolgen. Die Beklagte hatte mit der Gesamtvertretung (gebildet auf Grundlage von § 117 Abs. 2 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) i. V. m.
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