Direkt zum Inhalt

Urlaubsabgeltung nach zweiter Elternzeit

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
Lesedauer: ca. 4 Minuten

Urlaubsabgeltung nach zweiter Elternzeit

Problempunkt

Die Klägerin ist bei der Beklagten seit 1988 beschäftigt. Sie nahm für ihren am 8.10.2001 geborenen Sohn vom 3.12.2001 bis 17.10.2004 Elternzeit in Anspruch. Für ihr zweites Kind, das am 19.8.2003 geboren wurde, verlangte sie während der ersten Elternzeit eine zweite Elternzeit bis 18.8.2006.

Weiterlesen mit AuA-PLUS

Um den kompletten Artikel zu lesen, benötigen Sie ein AuA-PLUS Abonnement.

Sie haben Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus?
Kontaktieren Sie unseren Leserservice.

Premium