Urlaubsabgeltung nach zweiter Elternzeit
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Urlaubsabgeltung nach zweiter Elternzeit
Problempunkt
Die Klägerin ist bei der Beklagten seit 1988 beschäftigt. Sie nahm für ihren am 8.10.2001 geborenen Sohn vom 3.12.2001 bis 17.10.2004 Elternzeit in Anspruch. Für ihr zweites Kind, das am 19.8.2003 geboren wurde, verlangte sie während der ersten Elternzeit eine zweite Elternzeit bis 18.8.2006.
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