Teilkündigung einer Betriebsvereinbarung
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Teilkündigung einer Betriebsvereinbarung
Problempunkt
Die Parteien stritten über die Zahlung eines Fahrtkostenzuschusses. Die Rechtsvorgängerin der Beklagten hatte den Kläger im April 1986 eingestellt. Bereits im Januar 1974 hatten ihre Rechtsvorgängerin und der Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung (BV 1974) über verschiedene Gegenstände, wie Arbeitskleidung, Schichtarbeit und Essensgeldzuschuss, geschlossen.
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