Urlaubsgeld bei Arbeitsunfähigkeit
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Urlaubsgeld bei Arbeitsunfähigkeit
Problempunkt
Nr. 93 des Manteltarifvertrags für die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie in Rheinland-Pfalz vom 17.3.1992 sieht ein zusätzliches tarifliches Urlaubsgeld i. H. v. 60 % des Urlaubsentgelts vor.
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