Sonn- und Feiertagsarbeit
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Sonn- und Feiertagsarbeit
Problempunkt
Der Arbeitnehmer wollte die Feststellung erwirken, dass sein Arbeitgeber ihm keine Sonn- und Feiertagsarbeit zuweisen darf. Sein Arbeitsvertrag regelte seit dem Jahr 1977 nur: "Der Arbeitnehmer wird für Schichtarbeit 40 h/Woche eingestellt". Das Unternehmen zog ihn zu Sonn- und Feiertagsarbeit erstmalig 2007 heran.
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