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Betriebliches Eingliederungsmanagement

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Problempunkt

Die Klägerin ist im Krankenhaus der Beklagten als Arbeiterin beschäftigt. Im Jahr 2003 war sie aufgrund einer Schulter-Arm-Erkrankung und eines physischen Erschöpfungssyndroms lange arbeitunfähig. In den Jahren 2004 und 2005 wurden Rückkehrgespräche geführt.

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