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Ausschluss Älterer vom Personalabbau

paul/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten

Ausschluss Älterer vom Personalabbau

Problempunkt

Die Beklagte plante, einen Personalabbau auf freiwilliger Basis umzusetzen. Danach konnten Arbeitnehmer der Jahrgänge 1952 und jünger, die bis zum 30.6.2007 freiwillig aus dem Arbeitsverhältnis ausschieden, eine Abfindung erhalten, die sich nach Betriebszughörigkeit und Bruttomonatsgehalt richtete. Die Beklagte behielt sich allerdings vor, Angebote abzulehnen.

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