Bonuszusage durch konkludentes Verhalten
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Bonuszusage durch konkludentes Verhalten
Problempunkt
Die Klägerin machte einen Anspruch auf Jahresbonus geltend, der weder vertraglich vereinbart noch von einer ausdrücklichen schriftlichen Zusage umfasst war. Die Klägerin war die Ehefrau des Geschäftsführers der Beklagten und seit 1998 bei der Beklagten beschäftigt.
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