Wiederholte Befristungen bei ständigem Vertretungsbedarf
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Wiederholte Befristungen bei ständigem Vertretungsbedarf
Problempunkt
Die Klägerin war beim beklagten Land Nordrhein-Westfalen als Justizangestellte im Geschäftsstellenbereich des Amtsgerichts Köln tätig. Insgesamt war sie zwischen Juli 1996 und Dezember 2007 auf Basis von 13 aneinandergereihten, befristeten Verträgen beschäftigt. Sachgrund der Befristungen war stets die Vertretung von Arbeitnehmern in Elternzeit oder Sonderurlaub.
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