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Freizeitausgleich während der gesetzlichen Ruhezeit

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 3 Minuten

Freizeitausgleich während der gesetzlichen Ruhezeit

Problempunkt

Der als Assistenzarzt beschäftigte Kläger leistet regelmäßig in erheblichem Umfang Bereitschaftsdienste außerhalb seiner regulären Arbeitszeit. Der Bereitschaftsdienst dauert regelmäßig zehn Stunden, von denen entsprechend der tarifvertraglichen Regelungen neun Stunden als Arbeitszeit gewertet werden.

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