Freizeitausgleich während der gesetzlichen Ruhezeit
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Freizeitausgleich während der gesetzlichen Ruhezeit
Problempunkt
Der als Assistenzarzt beschäftigte Kläger leistet regelmäßig in erheblichem Umfang Bereitschaftsdienste außerhalb seiner regulären Arbeitszeit. Der Bereitschaftsdienst dauert regelmäßig zehn Stunden, von denen entsprechend der tarifvertraglichen Regelungen neun Stunden als Arbeitszeit gewertet werden.
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