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Überschreiten der Überforderungsklausel bei Altersteilzeit

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Überschreiten der Überforderungsklausel bei Altersteilzeit

Problempunkt

Damit Arbeitgeber Zuschüsse für die Altersteilzeit gem. § 4 Altersteilzeitgesetz (AltTZG) erhalten, muss nach § 3 Abs. 1 Nr. 3 AltTZG sichergestellt sein, dass sie frei darüber entscheiden können, ob sie mit über 5 % der Arbeitnehmer eines Betriebs einen Altersteilzeitarbeitsvertrag abschließen (sog. Überlastquote).

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