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Missbrauchskontrolle bei Kettenbefristungen zur Vertretung

Sikov/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Missbrauchskontrolle bei Kettenbefristungen zur Vertretung

Problempunkt

Frau Kücük war beim Land Nordrhein-Westfalen zwischen Juli 1996 und Ende 2007 auf Basis von insgesamt 13 befristeten Verträgen als Justizangestellte beim Amtsgericht Köln tätig. Befristungsgrund war stets die Vertretung von vorübergehend abwesenden, dauerhaft eingestellten Arbeitnehmern, insbesondere bei Sonder- oder Erziehungsurlaub.

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