Zweimalige Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit
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Zweimalige Verringerung der Arbeitszeit während der Elternzeit
Problempunkt
Die Parteien stritten über einen Teilzeitanspruch während der Elternzeit. Die klagende Arbeitnehmerin hatte nach der Geburt ihres Kindes zunächst zwei Jahre Elternzeit genommen.
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