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Rechtsmissbräuchliche Befristung – Darlegungs- und Beweislast

helmutvogler/stock.adobe.com; HUSS-MEDIEN GmbH
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Lesedauer: ca. 4 Minuten

Rechtsmissbräuchliche Befristung – Darlegungs- und Beweislast

Problempunkt

Am 22.4.2005 hatten die Beklagte, die u. a. von der Bundesagentur für Arbeit (BA) errichtete "Arbeitsgemeinschaft V" ("ARGE"), und andere Vertragspartner eine Vereinbarung über die Gestellung von Personal geschlossen.

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