Keine Sicherheitsleistung für künftige Rentenanpassungen
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Keine Sicherheitsleistung für künftige Rentenanpassungen
Problempunkt
Das BAG hatte darüber zu entscheiden, ob dem Kläger ein Anspruch auf Sicherheitsleistung für seine künftige Rentenanpassungen zusteht. Er bezieht Betriebsrente von einer Rechtsnachfolgerin seines Arbeitgebers. Diese beschäftigt nach dem Verkauf des gesamten operativen Geschäfts nahezu keine Arbeitnehmer mehr, wickelt aber als sog.
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