Grundlagen der betrieblichen Altersversorgung
Unter betrieblicher Altersversorgung versteht man ein Versprechen des Arbeitgebers, den Arbeitnehmern ab Eintritt eines „biometrischen Ereignisses“ (sog. „Versorgungsfall“ – Erreichen einer Altersgrenze, Invalidität oder Tod) bestimmte Leistungen zur Absicherung gegen das betreffende „biometrische Risiko“ zu gewähren. Einfacher ausgedrückt: Gehen Mitarbeiter in Rente, werden sie erwerbs- oder berufsunfähig oder versterben, erhalten sie bzw. ihre Hinterbliebenen Versorgungsleistungen.
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Jan-Jacob Roeder

Dr. Rolf Kowanz

· Artikel im Heft ·
BAG-Entscheidungen vom 17.1.2023
1. Aktenzeichen 3 AZR 220/22
Die Betriebsrentnerin hatte von ihrem Arbeitgeber eine
Problempunkt
Das BAG hatte darüber zu entscheiden, ob die von der Arbeitgeberin und Beklagten aufgrund einer Entgeltumwandlung einer
Der Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“, den CDU, CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode vereinbaren wollen (Anm. d. Red
1. Funktionsbeschreibung
- Konzeption, Weiterentwicklung, Implementierung von Systemen zur
Problempunkt
§ 1a Abs. 1a BetrAVG sieht einen verpflichtenden Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung vor. Dieser ist bei neu
Abbaumaßahmen müssen zeitlich und inhaltlich sorgfältig geplant und vorbereitet werden. Insbesondere die zeitliche Abfolge der