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ARBEITSRECHT
Grundlagen der betrieblichen Altersversorgung
Vorteil auf dem Bewerbermarkt?
Unter betrieblicher Altersversorgung versteht man ein Versprechen des Arbeitgebers, den Arbeitnehmern ab Eintritt eines „biometrischen Ereignisses“ (sog. „Versorgungsfall“ – Erreichen einer Altersgrenze, Invalidität oder Tod) bestimmte Leistungen zur Absicherung gegen das betreffende „biometrische Risiko“ zu gewähren.
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