Erwerbstätigkeit im Urlaub
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Erwerbstätigkeit im Urlaub
Problempunkt
Die Mitarbeiterin war bei ihrem Arbeitgeber als Bürokauffrau mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 37 Stunden beschäftigt. Ihr Ehemann stellt Keramikfiguren her und vertreibt diese auf verschiedenen Märkten, so auch auf dem Weihnachtsmarkt in B. Nach einer zehntägigen Erkrankung im November 2008 hatte die Klägerin Anfang Dezember drei Wochen genehmigten Urlaub.
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