Tendenzträgereigenschaft von Anzeigenredakteuren
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Tendenzträgereigenschaft von Anzeigenredakteuren
Problempunkt
Die Arbeitgeberin betreibt einen Zeitungsverlag. Sie beabsichtigte, vier Arbeitnehmer der "Redaktion für Verlagsbeilagen" zu einer Fortbildungsveranstaltung für ein Bildbearbeitungsprogramm zu entsenden. Im Rahmen der betrieblichen Mitbestimmung verweigerte der Betriebsrat zunächst seine Zustimmung.
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