Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats bei Einstellung
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Unterrichtungsanspruch des Betriebsrats bei Einstellung
Problempunkt
Der Betriebsrat und die Arbeitgeberin streiten über den Umfang der Unterrichtungspflicht bei der Einstellung von Arbeitnehmern. Im Unternehmen gilt ein Manteltarifvertrag, der eine feste Arbeitszeit von 36 Stunden pro Woche vorsieht. Bei Mitarbeitern, die länger als sechs Monate beschäftigt sind, ist eine einvernehmliche Verlängerung auf 40 Stunden die Woche möglich.
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